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Fehler in der Pflege? Nicht mit uns!

Kategorie: Pressemitteilungen - am 13. Apr 2010

Kuratorium Deutsche Altershilfe und Wohnstift Betriebsgesellschaft starten bundesweites Pilotprojekt

Maxdorf/Köln 13. April: Überall wo Menschen zusammen arbeiten, sind Fehler nicht zu vermeiden. „Gerade sensiblen Branchen wie der Altenpflege muß allerdings daran gelegen sein, Fehler und Versäumnisse für die Weiterentwicklung der Servicequalität und Verbesserung der Bewohnerzufriedenheit zu nutzen“, erklärt Manfred Hoffmann von der Wohnstift-Betriebsgesellschaft  (WBG) Maxdorf/Ludwigshafen. In Zusammenarbeit mit dem Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) wurde heute in Maxdorf das bundesweit erste Pilotprojekt zur Vermeidung von Fehlern in der Altenhilfe gestartet.

Diskutieren und optimieren – mit und für die Kunden

„Wir müssen alles tun, Fehler gerade in kritischen und sensiblen Arbeitsbereichen auf das absolute Minimum zu reduzieren“, so die Qualitätsbeauftragte der WBG, Hannelore Glück. „Dazu gehört zwingend, dass wir von solchen Fehlern Kenntnis haben und durch geeignete Maßnahmen und Empfehlungen vorbeugen.“ Die WBG wird mit der Etablierung des KDA-Fehlervermeidungssystems ihren Angestellten die Möglichkeit geben, auf Fehler in den Arbeitsprozessen hinzuweisen. Ziel: Durch gute Lösungsansätze die Dienstleistungen weiter zu optimieren.

Fehler und Versäumnisse sind in der Pflege ein nicht selten heikles Thema, es gehört mitunter Mut dazu, diese anzusprechen. „Dabei ließen sie sich hervorragend einsetzen, um die Pflegequalität deutlich und nachhaltig zu verbessern“, weiß Heiko Fillibeck, Leiter des Fachbereichs Pflege im Kuratorium Deutsche Altershilfe. Basierend auf der breiten Erfahrung im Bereich der Altenhilfe, hat das KDA nun ein neues und einzigartiges Managementsystem entwickelt, das auf der Altenpflegemesse in Hannover kürzlich vorgestellt wurde und jetzt in die Praxisanwendung geht. „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Altenhilfe haben damit die Möglichkeit, ihre Ideen und Lösungen über eine Online-Plattform direkt in die Qualitätsentwicklung einfließen zu lassen. Auch Dienstleister wie Ärzte und Therapeuten, die mit der Einrichtung zusammenarbeiten und natürlich auch Heimbewohner und deren Angehörige selbst können -sofern autorisiert- Fehler berichten und Lösungen vorschlagen“, so Fillibeck.

Wettbewerbsvorteile am Markt durch offene Diskussion

Sowohl das KDA als auch die WBG rechnen nicht zuletzt vor dem Hintergrund der intensiven Qualitätsdiskussion in der Pflege damit, dass nur jene Unternehmen am Markt dauerhaft erfolgreich sein werden, die einen offenen Umgang mit Fehlern pflegen. Eines stellten Hannelore Glück und Manfred Hoffmann gleich klar: „Wir nutzen das KDA-Managementsystem nicht, weil so viele Fehler bei uns passieren, sondern weil wir die, die überhaupt passieren, für unsere Unternehmensentwicklung nutzen wollen“.

Das KDA erstellt seit fast fünfzig Jahren Studien, Expertisen und  Arbeitshilfen, u.a. für Bundes- und Landesministerien, Kommunen, Sozialverbände, Heimträger und ambulante Pflegedienstleister – kurzum für alle, die sich zum Ziel gesetzt haben, die Lebensqualität älterer Menschen zu verbessern.

Die Wohnstift-Betriebsgesellschaft betreibt zwei Einrichtungen: Das Schiller-Wohnstift in Ludwigshafen-Oggersheim mit 96 Appartements und 36 Pflegebetten sowie das Maximilianstift in Maxdorf mit 36 Appartements, 93 Pflegebetten mit zwei Kurzzeitpflegeplätzen und einer Tagespflegeeinrichtung mit 15 Tagespflegeplätzen.

Weitere Informationen:
Pressestelle im Kuratorium Deutsche Altershilfe

Tel.: (0221) 931847-19


mobil: 0170 238 26 92


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Versorgungslücken bei altersgerechten Wohnangeboten

 

KDA-Studie weist auf erhebliche Versorgungslücken bei altersgerechten Wohnangeboten hin

 

Köln (KDA) 29. September 2009 – Eine aktuelle repräsentative Befragung von tausend Seniorenhaushalten, die das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) im Auftrag des Bundesbauministeriums durchgeführt hat, hat ergeben, dass in knapp 23 Prozent dieser Haushalte Menschen mit Bewegungseinschränkungen leben. Hochgerechnet auf die insgesamt elf Millionen Seniorenhaushalte in Deutschland müssten somit rund zweieinhalb Millionen Wohneinheiten altersgerecht ausgestattet sein. Da aber nur etwa 175.000 dieser Haushalte in Wohnungen leben, die keine oder nur geringe Barrieren aufweisen, besteht aktuell eine erhebliche Versorgungslücke. „Rund 93 Prozent der alten Menschen mit und ohne Pflegebedarf leben zu Hause und wollen dort auch weitgehend selbstständig und selbstbestimmt wohnen bleiben. Daher begrüßen wir ausdrücklich Ansätze wie das KfW-Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“, das aus Haushaltsmitteln des  Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung finanziert wird, und das zum Ziel hat, altersgerechten Umbau von Wohngebäuden, Wohnquartieren sowie der kommunalen und sozialen Infrastruktur voranzubringen“, so der KDA-Geschäftsführer Dr. Peter Michell-Auli.

 

 

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Vorsorgevollmacht

Eine Vertrauenssache

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, Sie im Vorsorgefall zu vertreten. Die bevollmächtigte Person erhält von Ihnen die Befugnis, in Fragen rund um Ihre Gesundheit und Ihr Vermögen usw. zuTochter spricht mit Mutter entscheiden und zu handeln. Die Vorsorgevollmacht gewährt Bevollmächtigten je nach Umfang weitreichende Befugnisse. Bevollmächtigen Sie nur eine Person, der Sie sprichwörtlich "blind vertrauen". Sprechen Sie mit der Person Ihres Vertrauens Ihre Wünsche und Wertvorstellungen ab. So lassen sich im Vorfeld Schwierigkeiten vermeiden, und im Bedarfsfall kann die bevollmächtigte Person in Ihrem Sinne handeln.  

Inhalt einer Vorsorgevollmacht

Inhalt und Umfang einer Vorsorgevollmacht sind grundsätzlich frei bestimmbar. Meist umfasst eine Vorsorgevollmacht die Bereiche Gesundheitsfürsorge, Vermögensverwaltung, Aufenthaltsortbestimmung (Einweisung in Krankenhaus oder Pflegeheim), Recht der bevollmächtigten Person zur Einsicht in die Krankenakten, Besuchsrechte am Krankenbett und Fragen der Heilbehandlung. Die Vollmacht kann auch auf bestimmte Aufgabengebiete beschränkt werden.

Entscheiden Sie sich für eine Person, können Sie ihr eine Ersatzbevollmächtigte/einen Ersatzbevollmächtigten zur Seite stellen. Diese(r) Ersatzbevollmächtigte kann dann im Notfall für die bevollmächtigte Person einspringen, wenn diese kurzfristig oder dauerhaft verhindert ist. Befürchten Sie, dass die bevollmächtigte Person zwar Gesundheitsfragen in Ihrem Sinne regeln kann, aber mit Vermögensangelegenheiten überfordert sein könnte, ist es möglich, eine oder mehrere Personen hinzuziehen. Es besteht allerdings hier die Gefahr, dass die bevollmächtigten Personen unterschiedlicher Meinung sind und eine Entscheidung deshalb nicht möglich ist. 

Mustervollmachten individuell anpassen 

Grundsätzlich sollten Vollmachten schriftlich festgehalten werden. Gegenüber Dritten braucht die bevollmächtigte Person eine Vollmachtsurkunde. Vollmachten, die zu Verfügungen über Grundstücke oder zur Darlehensaufnahme berechtigen, müssen notariell beglaubigt werden.

Zahlreiche Formulierungshilfen für Vorsorgevollmachten sind im Internet zu finden. Sie sollten aber immer auf die persönliche Situation zugeschnitten werden. Das Bundesministerium der Justiz bietet auf seiner Internetseite eine Vorlage für eine Vorsorgevollmacht zum Herunterladen an.

Aufbewahrungsort der Vollmachtsurkunde

Die bevollmächtigte Person ist nur dann handlungsfähig, wenn sie im Besitz der Vollmachtsurkunde im Original ist. Kopien werden im Rechtsverkehr regelmäßig nicht akzeptiert. Das Dokument sollte deshalb an einem sicheren Ort hinterlegt werden, zu dem die Person Zugriff hat. Mehrere Möglichkeiten stehen Ihnen hier offen:

  • Sie händigen der bevollmächtigten Person die Urkunde bereits im Vorfeld aus und legen in einem zweiten Schreiben die Nutzungsbedingungen und Ihre Wünsche nieder. 
  • Heben Sie die Urkunde an einem sicheren, aber leicht zugänglichen Ort in Ihrer Wohnung auf und informieren Sie die bevollmächtigte Person über den Hinterlegungsort.
  • Das Dokument wird einer dritten Person zur treuhänderischen Verwahrung übergeben mit der Auflage, es im Bedarfsfall an die bevollmächtigte Person zu übermitteln. 
  • Bei einer notariellen Vollmacht können Sie die Notarin bzw. den Notar anweisen, die Urkunde erst nach Vorlage eines ärztlichen Attests über Ihre Handlungsunfähigkeit auszugeben. In einigen Bundesländern kann eine Vollmachtsurkunde auch beim Vormundschaftsgericht hinterlegt werden. Erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrem zuständigen Vormundschaftsgericht (Amtsgericht).
  • Sie können die Vollmacht auch beim Zentralen Vorsorgeregister registrieren lassen. Dann ist sichergestellt, dass das Vormundschaftsgericht bei der Prüfung, ob die Bestellung einer Betreuerin/eines Betreuers erforderlich ist, Kenntnis von der Vollmacht erhält. Das Gericht wird sich dann mit der bevollmächtigten Person in Verbindung setzen.
 

KDA gründet Stiftung ProAlter

Ohne freiwilliges Engagement drohen Einbußen bei der Lebensqualität alter Menschen

Logo der Stiftung

Berlin (02.11.2007)

„Wenn wir das große Potenzial älterer Menschen zukünftig nicht verstärkt nutzen, läuft unsere Gesellschaft Gefahr, in eine soziale Schieflage zu geraten, in der alte hilfebedürftige Menschen die Verlierer sind", warnte Prälat i. R. Rudolf Schmidt, Vorstandsvorsitzender der neu gegründeten Stiftung ProAlter – für Selbstbestimmung und Lebensqualität, die heute in Berlin vorgestellt wurde. Unter dem Motto „Das hilfreiche Alter hilfreicher machen" will die Stiftung dazu beitragen, die drohenden Folgen der demografischen Entwicklung abzumildern, indem das freiwillige Engagement älterer Menschen gefördert und gezielt für die Schwächsten der Gesellschaft, hilfe- und pflegebedürftige ältere Menschen, eingesetzt wird. „Dabei handelt es sich nicht um eine randständige "Luxus-Aufgabe", sondern um eine soziale Notwendigkeit", betonte Schmidt.

Um dieser Aufgabe Gewicht zu verleihen, hat sich das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) entschlossen, als Stiftungsgründer eine Million Euro als Startkapital einzubringen. „Mit unserer Stiftung wollen wir Projekte, Initiativen und Netzwerke vermehren, die es sich zur Aufgabe machen, die Lebensqualität und Selbstbestimmung älterer Menschen zu erhöhen", führte der KDA-Vorsitzende Dr. h. c. Jürgen Gohde aus.

„Ältere Menschen sind keine Risikofaktoren für die Lebensqualität zukünftiger Generationen, wie dies leider oft dargestellt wird. Im Gegenteil: Gerade die aktiven Älteren müssen mehr und mehr als wertvolle Ressource wahrgenommen werden, die das Zusammenleben aller bereichert", sagte die Gerontologin und Bundesfamilienministerin a. D. Prof. Dr. Ursula Lehr. „Die Lebenserfahrung, die Kompetenz, das Wissen, die besonderen Expertenfähigkeiten auf verschiedenen Gebieten und auch die Zeit und Geduld, die Ältere einzusetzen bereit sind, müssen wir als Chance und Motor für gesellschaftliche Veränderungen begreifen."


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Der Vereinszielsetzung "Hilfen im Alter" folgend, wurde ein Absauggerät und einen Sauerstoff-Konzentrator angeschafft. Beides hilft Patienten mit Atemwegserkrankungen und Beschwerden. Auch bei Sterbenden werden die Geräte eingesetzt, um die letzte Lebensphase zu erleichtern, war gestern vom Vorstand zu erfahren.

Es zeichne sich ab, dass immer mehr Anfragen zur Nachsorge nach Krankenhaus-Aufenthalten an den Verein gerichtet werden, berichtete Vorsitzender Thomas Wette im Gespräch mit unserer Zeitung. Hier wolle der Verein mit den neuen Geräten im Bedarfsfall für Neuenrader Bürger Hilfestellung leisten. Zwar würden diese Hilfen auch von den Krankenkassen gestellt, seien aber nicht immer sofort verfügbar. Hier könne die Gerätschaft des Konzept e.V. übergangsweise aushelfen. Zudem stehen die Geräte in Notfällen vor Ort zur Verfügung.


 
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